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Studieren in Bulgarien - StudienführerИД на статията: 81Написано от: estira Написано на: 30 Януари 2012, 18:48:36 Статията е разгледана 33096 пъти
Studiensystem und Studienabschlüsse in Bulgarien Es gibt verschiedene Studienmöglichkeiten, aus denen die Studenten in Bulgarien wählen können. Da wäre zum einen der vierjährige Bachelor, zum anderen der fünfjährige Magisterabschluss. Eine Alternative zum Magisterstudiengang ist ein Bachelorstudiengang, an den einfach ein Jahr bis zum Magister angehängt wird. Sowohl für den Bachelor als auch für den Magister ist am Ende des Studiums ein Staatsexamen abzulegen oder eine Abschlussarbeit zu schreiben. Nach dem Magister kann man ein drei Jahre dauerndes Promotionsstudium beginnen, an dessen Ende der Doktortitel steht. Außer Universitäten gibt es auch karriereorientierte Colleges, an denen man eine drei Jahre dauernde Ausbildung absolvieren kann, die mit dem "specialist" abschließt. Fast alle Prüfungen an bulgarischen Hochschulen finden in Schritform statt, und man muss auf eine Skala von 1 bis 6, auf der 6 die beste Note ist, zum Bestehen mindestens eine 3 erlangen. Das bulgarische Studienjahr besteht aus zwei Semestern mit einer zweiwöchigen Pause. Meistens beginnt das Wintersemester im September und dauert bis Januar, wobei es zwischendurch zwei Wochen lange Weihnachtsferien gibt. Nach dem Semester folgt bis Ferbruar ein Prüfungsintervall. Ende Februar beginnt dann das Sommersemester, das bis Juni dauert, und auch zu Ostern gibt es eine Woche Ferien. Juni und Juli stehen ebenfalls noch für Prüfungen zur Verfügung. Bewerbung Zu den Grundvoraussetzungen für ein Studium in Bulgarien zählen unter anderem das Abitur und eine gute Abiturnote, denn die Anzahl der Studienplätze an den insgesamt 41 Hochschulen ist begrenzt. Viele Universitäten verlangen schriftliche Einstufungs- oder Aufnahmeprüfungen in zwei oder drei unterschiedlichen Wissensgebieten, die je nach gewünschter Fachrichtung ausgewählt werden. Im Fall, dass man diese Prüfungen nicht besteht, kann man eventuell doch an der betreffenden Hochschule aufgenommen werden, muss aber vielleicht Studiengebühren zahlen. Ob man auch als internationaler Student eine Prüfung machen muss, sollte man bei der jeweiligen Hochschule erfragen. Stipendiaten und Austauschstudenten müssen sie nicht absolvieren. Die Frist für eine Bewerbung ist der erste September. Dazu gehören - das Abiturzeugnis, - ein Bewerbungsschreiben mit Informationen zum Besuch der weiterführenden Schule in Deutschland sowie einer Auflistung der Wunschfächer in Bulgarien, - der Lebenslauf, - eventuell Leistungsnachweise, falls man ein in Deutschland begonnenes Studium in Bulgarien weiterführen möchte, - ein Gesundheitszeugnis, das zum Zeitpunkt der Bewerbung höchstens einen Monat alt sein darf - sowie einen Nachweis über Kenntnisse der bulgarischen Sprache Anerkennung von Studienleistungen Momentan wird in Bulgarien das ECTS (European Credit Transfer System) eingeführt. Wenn man vor dessen endgültigen Einführung dort ein Studium beginnt, lässt man sich am besten seine während dieser Zeit erbrachten Leistungen in ein Studienbuch eintragen. Außerdem sollte man sich bereits im Vorfeld mit dem zuständigen Prüfungsamt in Deutschland zu seiner Kurswahl und der Anrechenbarkeit der erbrachten Leistungen verständigen. Kosten und Finanzierung eines Studiums in Bulgarien Einige bulgarische Hochschulen haben nach 1990 Studiengebühren eingeführt, und seit dem Gesetz von 1995 darf die Regierung die verfügbare Zahl der freien Studienplätze festlegen. Davon steht ein Teil den Studenten zu, die staatlich gefördert werden und keine Gebühren zahlen müssen. Die sogenannte privaten Studenten, die nicht gefördert werden, belegen die übrigen Plätze und können sich nach einem Jahr mit guten Studienleistungen ebenfalls ein Stipendium verdienen. Dagegen kann Studenten, die schlechte Leistungen erbringen, ein Stipendium wieder entzogen werden. Ausländische Studenten aus einem Land, mit dem ein Regierungsaustauschprogramm besteht oder die über ein Austauschprogramm wie ERASMUS nach Bulgarien kommen, müssen keine Studiengebühren zahlen; wer sich allerdings von sich aus direkt an einer Hochschule bewirbt, muss Gebühren einplanen. Dabei liegt die Summe an den staatlichen Hochschulen zwischen etwa 3.000 und 5.500 Euro pro Jahr, was an den privaten Hochschulen allerdings noch mehr sein kann. Sprachkenntnisse Die Unterrichtssprache an den Hochschulen ist in der Regel Bulgarisch; nur wenige Kurse werden in Englisch, Französisch oder Deutsch abgehalten. Daher ist ein Nachweis über vorhandene Kenntnisse der bulgarischen Sprache für eine Studienbewerbung unumgänglich. Man kann sich an das Institut für ausländische Studierende in Sofia wenden, um die Sprache zu erlernen, oder Sprachvorbereitungskurse an den Universitäten in Bulgarien belegen. In Saarbrücken wird darüber hinaus sogar das sogenannte Bulgaricum angeboten, das man anhand von Fern- oder Präsenzkursen an der Universität des Saarlandes erlangen kann, ganz gleich ob man bereits Vorkenntnisse besitzt oder nicht. Eingeschriebene Studenten an einer beliebigen Universität können diese Kurse kostenlos belegen. Auf der Universitätswebsite gibt es dafür ein Anmeldeformular. „Bulgaricum“ Universität des Saarlandes Gebäude 11, 2. OG, Raum 301a 66041 Saarbrücken Tel.: (0601) 302 48 57 Fax: (0601) 302 33 86 E-Mail: bulgaricum@rz.uni-sb.de Internet: http://www.bulgaricum.uni-saarland.de Institut für ausländische Studierende (Institut za čuždestranni studenti) Ul. Assen Velcher 27 1111 Sofia Tel.: 00395 (2) 873 328 Wohnen in Bulgarien Die Studenten, die ein staatliches Stipenium vorweisen können, dürfen eine Unterbringung in den Student Halls of Residence in Anspruch nehmen. Auch Austauschstudenten haben die Möglichkeit, hier für zwei bis acht Euro Monatsmiete zu wohnen. Wer als ausländischer Student Studiengebühren zahlt, darf hier ebenfalls leben, zahlt aber acht bis 15 Euro pro Monat. Für etwa 100 Euro monatlich bekommt man als Alternative eine private Unterkunft wie ein Zimmer oder ein kleines Apartment. Visum und Krankenversicherung Für ein Studium in Bulgarien benötigen Deutsche einen gültigen Reisepass sowie eine Aufenthaltgenehmigung. Bei bis zu 90 Tagen Aufenthalt ist diese Genehmigung noch nicht vorgeschrieben, aber wenn man danach keine vorweisen kann, droht eine Geldstrafe. Auch wer sich nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise bei der zuständigen Polizeidienststelle oder Ausländerbehörde meldet, muss ein Bußgeld zahlen. Man sollte sich bereits rechtzeitig bei seiner Krankenversicherung in Deutschland nach einem geeigneten Versicherungsschutz für den Aufenthalt in Bulgarien erkundigen. Botschaft der Republik Bulgarien Mauerstraße 11 10117 Berlin Tel.: (030) 201 092 226 Fax: (030) 208 68 38 http://www.college-contact.com/wissen/s ... garien.htm Ich hab keinen Bock mehr. Bin zaubern.
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